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Allgemeine Geschäftsbedingungen der markt&werbung m&w GmbH

1. Allgemeines
1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote und Leistungen der
markt&werbung GmbH (nachfolgend „markt&werbung“ genannt). Entgegenstehende AGB oder
abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, markt&werbung hat
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


2. Präsentationen
2.1 Jegliche - auch die teilweise - Verwendung der von markt&werbung mit dem Ziel des Vertrags-
abschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie
urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von markt&werbung. Das gilt
auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten
und Leistungen von markt&werbung zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen
Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.
2.2 In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten
und Leistungen von markt&werbung.
2.3 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von markt&werbung im Rahmen der Präsentation
vorgelegten Arbeiten verbleiben bei markt&werbung. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte
Arbeiten vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach
Maßgabe der Ziff.9 auf den Auftraggeber über.


3. Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen, Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von
Daten und Unterlagen

3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt-
/Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungs-
beschreibungen bedürfen der Schriftform.
3.2 Von markt&werbung übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber
nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3.3 Die Treuebindung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet markt&werbung zu einer objektiven,
allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des
Media-Einsatzes und der Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch markt&werbung, z.B. im
Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich
vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen
Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Auftraggebers.
3.4 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen,
Dateien u.ä.), welche markt&werbung erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete
Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von markt&werbung.
3.5 Alle von der Agentur für den Kunden hergestellten Berichte, Druckunterlagen, Filme, Daten und
Illustrationen sind von der Agentur ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr,
beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, sachgemäß aufzubewahren
und während dieser Zeit auf Wunsch dem Kunden kostenpflichtig auszuhändigen. Nach Ablauf der
Aufbewahrungsfrist oder bei Vertragsende vor Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen dem Kunden auf
dessen Anforderung ausgehändigt, andernfalls vernichtet. Die vorgenannten Unterlagen können auch in
digitaler Formaufbewahrt werden. Die Kosten der Zusammenstellung von Daten, der Versendung,
Verpackung, der Aufbewahrung über die vereinbarte Frist hinaus sowie gegebenenfalls die Kosten des
Abtransports und der Vernichtung sowie der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und
Versicherungen trägt der Kunde.
3.6 Nicht mehr benötigte Unterlagen wie Manuskripte, Skizzen, Entwürfe nicht realisierter Werbemaß-
nahmen oder Ähnliches kann die Agentur sofort vernichten.


4. Auftragserteilung an Dritte
4.1 markt&werbung ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit
zu beauftragen.
4.2 markt&werbung ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung von
markt&werbung vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen des Auftraggebers unter Beachtung der Ziffer 3.4
(markt&werbung AGB) zu erteilen, es sei denn, der Auftraggeber behält sich dieses Recht ausdrücklich
vor und gibt dies markt&werbung schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsabschluss
zur Kenntnis. Hat der Auftraggeber innerhalb dieser Frist von zwei Wochen keine ausdrückliche Erklärung
hierzu abgegeben, gilt sein Schweigen als Erteilung einer Vollmacht.
4.3 Aufträge an Werbeträger erteilt markt&werbung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Werden
Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der
Rabatt-/oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.
4.4 Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet markt&werbung nicht.


5. Lieferung, Lieferfristen
5.1 Die Lieferverpflichtungen von markt&werbung sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von
markt&werbung zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust,
Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
5.2 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten
(z. B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungs-
katalogen/Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von markt&werbung schriftlich
bestätigt worden sind.
5.3 Von markt&werbung zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich oder
Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit von
markt&werbung bestätigt worden ist.
5.4 Gerät markt&werbung mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist
zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich
Vorleistung und Material) verlangt werden.
5.5 Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Macht-
bereiches von markt&werbung liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des
Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer
derartiger Maßnahmen und Hindernisse. markt&werbung wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse
dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
5.6 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von markt&werbung, wenn dies
ausdrücklich vereinbart ist.
5.7 Lieferungen erfolgen frei Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige
Versandkosten nicht ein. Diese Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
5.8 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der
Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann markt&werbung den entstandenen Leistungsausfall
gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung stellen.
5.9 Mehr- oder Minderlieferungen von Druckerzeugnissen oder sonstigen Werbeartikeln bleiben vorbehalten.


6. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
6.1 Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt.
Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den
Auftraggeber weiterberechnet.
6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag
verbindlich.
6.3 Rechnungen von markt&werbung sind sofort ohne Abzug fällig.
6.4 markt&werbung berechnet Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Deutschen Bundesbank gemäß §1 Diskontsatzüberleitungsgesetz ((DÜG). Sie sind höher, wenn
markt&werbung eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist.
6.5 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von markt&werbung nicht anerkannten
Gegenansprüche des Auftraggebers sind nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
6.6 Bei länger andauernden Projekten behält markt&werbung sich die Erstellung von Teilrechnungen vor;
mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden.
6.7 markt&werbung behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise vor, die mit
angemessener Frist angekündigt werden.
6.8 Einwendungen gegen Rechnungen von markt&werbung sind sofort nach Rechnungserhalt, aber
spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum zu erheben, ohne dass hierdurch
jedoch die Fälligkeit berührt wird. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
6.9 Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der
Gefährdung der Zahlungsforderung von markt&werbung, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar
wird, dass ein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils
gefährdet wird i.S.d.§321 BGB, ist markt&werbung berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
6.10 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt markt&werbung vorbehalten.


7. Eigentumsvorbehalt
7.1 markt&werbung behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist markt&werbung
zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe verpflichtet.


8. Stornierungskosten
8.1 Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann markt&werbung
unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des
Angebotspreises (auch für Fremdleistungen) für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen
Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren
Schadens vorbehalten.
8.2 Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertrags-
verhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.


9. Nutzungsrechte
9.1 markt&werbung wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen
alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang
übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt markt&werbung ihre Verpflichtung
durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung,
insbesondere die Neuauflage, Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung von markt&werbung
und einer gesonderten Vergütung.
9.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, die noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig
getroffener Abmachungen bei markt&werbung.
9.3 Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein,
wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber
hat markt&werbung von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
9.4 Die Nutzungsrechte an freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen Dritter, zum Beispiel an
Fotografien, Illustrationen, Musik, sowie die Leistungsschutzrechte Dritter, zum Beispiel von Darstellern,
Sprechern, Models, wird die Agentur in dem Umfang auf den Kunden übertragen, wie es für die Durchführung
der nach diesem Vertrage vereinbarten Werbemaßnahmen in dem Vertragsgebiet erforderlich ist. Sollten
diese Rechte im Einzelfall zeitlich, räumlich, inhaltlich und im Hinblick auf die Nutzungsarten (Werbeträger)
beschränkt und dadurch die Übertragung in dem vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird die Agentur
den Kunden darauf hinweisen und nach dessen weiteren Weisungen verfahren; dadurch eventuell entstehende
Mehrkosten trägt der Kunde. Für die Verhandlung von Buy-outs für die Arbeitsergebnisse Dritter ist an die
Agentur ein Service-Fee von 17,65 Prozent auf die Netto-Nutzungsvergütung der Dritten zu zahlen. Die Agentur
übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach
§§ 32, 32a UrhG; von solchen Ansprüchen stellt der Kunde die Agentur auf erstes Anfordern frei.
9.5 Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Agentur. Ausgenommen hiervon ist die Abtretung
oder Lizenzierung an Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns.


10. Impressum
markt&werbung kann auf allen Werbemitteln in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen.


11. Gewährleistung
11.1 Von markt&werbung gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach
Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach
Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine
Ansprüche des Auftraggebers.
11.2 markt&werbung haftet für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen. Für Fehler, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem
Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern, leistet markt&werbung im Namen der
nachfolgenden Ziffern Gewähr.
11.3 Die Gewährleistungspflicht von markt&werbung ist auf die Nachbesserung eines Fehlers innerhalb
einer angemessenen Frist beschränkt. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei
Fehlschlagen der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des
Vertrages (Auftrags) zu verlangen. Ein Fehlschlagen im eben genannten Sinn liegt insbesondere vor,
wenn die Nachbesserung unmöglich ist, wenn sie seitens von markt&werbung ernsthaft und endgültig
verweigert wird, wenn sie unzumutbar verzögert wird, wenn sie vergeblich versucht worden ist oder wenn
sie dem Auftraggeber wegen der Häufung der Mängel nicht zuzumuten ist.
11.4 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-) Abnahme, in sonstigen Fällen, wie gesetzlich geregelt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, unbeschadet der gesetzlichen kaufmännischen
Rügeobliegenheiten, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen worden ist. Für gebrauchte Sachen
ist das Gewährleistungsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.


12. Haftungsbeschränkung

12.1 Beruht der Fehler (Ziff.11.2) auf einem von markt&werbung zu vertretenden Umstand, so haftet
markt&werbung für einen dem Auftraggeber hieraus entstehenden Schaden im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen. Die Schadensersatzpflicht von markt&werbung ist der Höhe nach auf die Deckungssumme
der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
12.2 Weitere Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen markt&werbung, etwa aus Verschulden bei
Vertragsschluss, positive Vertragsverletzung oder Delikt sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beschränkt. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), haftet markt&werbung
auch im Falle von leichter Fahrlässigkeit.
12.3 Schadenersatzansprüche, die nach der vorgehenden Ziffer gegen markt&werbung begründet sind,
werden auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.4 In allen Fällen der Haftung von markt&werbung wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach durch
die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung von markt&werbung begrenzt.
12.5 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr unbeschadet der Vorschrift
des §202 BGB. Dies gilt nicht, wenn markt&werbung mit Arglist, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehandelt hat.
12.6 markt&werbung haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar insbesondere
nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder
der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
12.7 Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen eines Dritt-Carriers eingetreten, so tritt
markt&werbung alle daraus resultierenden Ansprüche frei werdend an den Auftraggeber ab.
12.8 Leistungserbringungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die markt&werbung die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen- hierzu gehören insbesondere
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer
Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Dritt-Carriern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftrag-
nehmern von markt&werbung oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von markt&werbung
autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten, hat markt&werbung auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen markt&werbung, ggf. die Leistung um die Dauer der
Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der
Unmöglichkeit vor.
12.9 Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei
Schäden, die durch die Inanspruchnahme von markt&werbung Diensten durch die Übermittlung und Speicherung
von Daten, und bei Schäden, die entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten
durch die markt&werbung nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 2.500,00 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
12.10 Für Software und sonst. digitale Anwendungen (nachfolgend Software genannt) die markt&werbung erstellt,
oder durch Dritte erstellen lässt, kann keine Fehlerfreiheit zugesagt werden. Eventuelle Fehler werden durch
markt&werbung beseitigt oder die Beseitigung entsprechend beauftragt. Hierdurch können jedoch Kosten entstehen,
die im Vorfeld der Fehlerbeseitigung dem Kunden mitgeteilt werden. Für Schäden die durch die von markt&werbung
oder durch von markt&werbung beauftragte Dritte erstellte Software besteht keine Haftung durch markt&werbung.
12.11 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten
antechnischen Einrichtungen, der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht
verfügbar sein kann. markt&werbung ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige
Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung
regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.


13. Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz
13.1 Der Auftraggeber wird hiermit gemäß §33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 des Teledienst
Datenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass markt&werbung seine Firma und Anschrift (Identität) in
maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
13.2 markt&werbung verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen
Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig
als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit nicht
zur Erreichung des Vertragszweckes geboten - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
13.3 markt&werbung hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und
Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder
unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
13.4 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von
markt&werbung, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis
gebrachten Ideen und Konzepte.


14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechts-
streitigkeiten ist der Firmensitz von markt&werbung, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische
Person des öffentlichen Rechts ist.
14.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.


15. Sonstiges

15.1 Änderungen und Zusätze von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser
Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.
15.2 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon
unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die
dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen. Es sollte den Richtlinien der GWA
gefolgt werden.
15.3 E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind.
15.4 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher
Zustimmung von markt&werbung gestattet.
15.5 markt&werbung wird in aller Regel nur aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Bereits mit
erstmaliger Nutzung der Dienste von markt&werbung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegen-
bestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit
widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.
15.6 Es gelten die Angebote von markt&werbung. Macht der Auftraggeber geltend, es seien Abweichungen vereinbart,
so hat er dies im Zweifel zu beweisen.

Mönchengaldbach 1990-2011
Letzte Aktualisierung: 25.08.2011